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Geplante Kürzungen würden erst kürzlich aufgebaute Beratungsstrukturen gefährden
Die unabhängige Asylverfahrensberatung in Deutschland steht möglicherweise vor dem Aus. Nach Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die bundesgeförderte Beratung ab 2027 nicht mehr finanziert werden. Stattdessen ist vorgesehen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig eine „unentgeltliche Rechtsauskunft“ übernimmt.
Ab 2023 bundesweit in dieser Form aufgebaut
Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist seit 2022 im § 12a des Asylgesetzes verankert und wurde ab 2023 bundesweit in dieser Form aufgebaut. Sie stellt sicher, dass Menschen im Asylverfahren Zugang zu einer behördenunabhängigen, ergebnisoffenen und freiwilligen Beratung haben. Der Aufbau entsprechender Strukturen ist vielerorts erst in den vergangenen Jahren unter teils sehr herausfordernden Bedingungen gelungen.
Weitreichende Folgen für viele Schutzsuchende
Fachverbände und Wohlfahrtsorganisationen betonen seit Jahren, dass diese Beratung wesentlich dazu beiträgt,
- Asylverfahren verständlicher zu machen,
- besonders schutzbedürftige Personen frühzeitig zu erkennen und
- die Qualität sowie Akzeptanz von Entscheidungen zu erhöhen.
„Alle Menschen im Asylverfahren – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive – sollten Zugang zu unabhängiger Asylverfahrensberatung haben. Diese muss von Respekt, Verständnis, Akzeptanz und Wertschätzung geprägt sein“, sagt Angel San Roman Fiol, Asylverfahrensberater bei Exil e.V. Sollte die Förderung tatsächlich entfallen, hätte dies weitreichende Folgen für viele Schutzsuchende. Unabhängige Beratungsstellen leisten bundesweit einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen ihre Rechte im Asylverfahren kennen und wahrnehmen können.
Warum unabhängige Beratungsstrukturen so wichtig sind
„Auch in unserer Arbeit zeigt sich immer wieder, wie wichtig niedrigschwellige und unabhängige Beratung für Orientierung und faire Verfahren ist“, sagt Exil-Geschäftsführerin Marlene Schriever. „Unabhängige Beratungsstrukturen sind ein wichtiger Bestandteil eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens und tragen dazu bei, Verfahren transparenter, effizienter und für alle Beteiligten nachvollziehbarer zu machen. Die Strukturen für die Asylverfahrensberatung wurden vielerorts erst in den letzten Jahren aufgebaut – häufig unter großem Einsatz der Träger und unter schwierigen Rahmenbedingungen“, so Schriever weiter. „Ein Wegfall der Förderung würde diese Arbeit massiv gefährden und wichtige Unterstützungsangebote für Schutzsuchende schwächen.“ Wir verfolgen die weiteren politischen Entwicklungen aufmerksam.
GEAS bringt weitere restriktive Änderungen
„Mit der Einführung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni gehen zahlreiche – oft restriktive – Änderungen für Menschen im Asylverfahren einher. Wenn gleichzeitig die Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung entfällt, wird es für viele Geflüchtete noch schwieriger – in manchen Fällen unmöglich –, Zugang zu unabhängiger Information über ihre Rechte und Pflichten zu erhalten“, ergänzt Angel San Roman Fiol.




